rechner-brutto-netto.de
WIKI

Einmalzahlung

Eine Einmalzahlung wird zusätzlich zum laufenden Gehalt ausgezahlt. Sie ist grundsätzlich steuerpflichtig und kann bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen sozialversicherungspflichtig sein.

Einmalzahlung 2026: Steuern, Abgaben und Netto

Eine Einmalzahlung ist eine zusätzliche Vergütung, die nicht regelmäßig für einen einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt wird. Sie wird meist aus einem bestimmten Anlass oder für einen längeren Zeitraum gewährt.

Zu den typischen Einmalzahlungen gehören:

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

  • Bonuszahlungen

  • Erfolgsbeteiligungen

  • Jubiläumsprämien

  • einmalig ausgezahlte Tantiemen

Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, wenn die Zahlung dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ist, aber nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum geleistet wird.

Wie wird eine Einmalzahlung versteuert?

Eine Einmalzahlung wird steuerlich normalerweise als sonstiger Bezug behandelt. Sie ist grundsätzlich vollständig lohnsteuerpflichtig.

Der Arbeitgeber berechnet die Steuer nicht einfach mit einem festen Prozentsatz auf die Sonderzahlung. Stattdessen wird die voraussichtliche Jahreslohnsteuer zunächst ohne und anschließend mit der Einmalzahlung ermittelt. Die Differenz ergibt die Lohnsteuer, die von der Einmalzahlung einbehalten wird.

Eine besondere „Einmalzahlungssteuer“ gibt es nicht. Der Abzug kann dennoch hoch erscheinen, weil die Zahlung das steuerpflichtige Jahreseinkommen erhöht.

Beispiel zur Einmalzahlung

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.500 Euro brutto und erhält im November zusätzlich eine Prämie von 2.000 Euro.

Sein regulärer Jahresarbeitslohn beträgt:

3.500 Euro × 12 = 42.000 Euro

Durch die Einmalzahlung steigt der Jahresarbeitslohn auf:

42.000 Euro + 2.000 Euro = 44.000 Euro

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand des erhöhten Jahresarbeitslohns. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein in der:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

Beiträge fallen jedoch nur an, soweit die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze noch nicht durch das bisherige Arbeitsentgelt ausgeschöpft wurde. Bei Arbeitnehmern mit einem hohen laufenden Gehalt kann eine Einmalzahlung deshalb teilweise oder vollständig beitragsfrei bleiben.

Die Einmalzahlung wird grundsätzlich dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt wird. Der Beitragsanspruch entsteht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst mit der tatsächlichen Auszahlung.

Was ist die Märzklausel?

Für Einmalzahlungen zwischen Januar und März kann die sogenannte Märzklausel gelten. Die Zahlung wird dann unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet.

Das betrifft insbesondere Fälle, in denen die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres nicht ausreicht und beim gleichen Arbeitgeber bereits im Vorjahr ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand.

Unterschied zum laufenden Arbeitslohn

Laufender Arbeitslohn wird regelmäßig für einen bestimmten Abrechnungszeitraum gezahlt, beispielsweise als Monatsgehalt oder Stundenlohn.

Eine Einmalzahlung wird dagegen unregelmäßig zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewährt. Diese Abgrenzung beeinflusst sowohl die Berechnung der Lohnsteuer als auch die Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge.