Ehegattensplitting
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner für die Steuerberechnung gemeinsam betrachtet. Besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen kann die Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile bringen.
Ehegattensplitting: Berechnung und Steuervorteil erklärt
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dabei werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert.
Das Verfahren kann vor allem dann zu einer niedrigeren gemeinsamen Einkommensteuer führen, wenn sich die Einkommen der Partner deutlich unterscheiden.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Die Einkommensteuer wird beim Splittingverfahren vereinfacht in vier Schritten berechnet:
Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden zusammengerechnet.
Der gemeinsame Betrag wird halbiert.
Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.
Das Ergebnis wird anschließend verdoppelt.
Die vereinfachte Formel lautet:
Einkommensteuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens × 2
Die Einkünfte werden bei der Zusammenveranlagung zusammengerechnet und den Ehegatten gemeinsam zugerechnet. Die Berechnung nach dem Splittingtarif ist in § 32a Einkommensteuergesetz geregelt.
Beispiel für das Ehegattensplitting
Ein Ehepartner verfügt über ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro, der andere über 20.000 Euro.
gemeinsames Einkommen: 80.000 Euro
Hälfte des Einkommens: 40.000 Euro
Einkommensteuer auf 40.000 Euro
berechnete Steuer wird verdoppelt
Durch dieses Verfahren wird ein Teil des höheren Einkommens rechnerisch dem niedriger verdienenden Partner zugeordnet. Dadurch greift der progressive Einkommensteuertarif weniger stark.
Wer kann das Ehegattensplitting nutzen?
Ehegatten können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen, wenn:
beide grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind,
sie nicht dauerhaft getrennt leben und
diese Voraussetzungen zumindest zeitweise im betreffenden Kalenderjahr erfüllt waren.
Damit kann die Zusammenveranlagung grundsätzlich bereits für das gesamte Jahr gewählt werden, wenn die Hochzeit im Laufe des Jahres stattgefunden hat. Die Regelungen für Ehegatten gelten steuerlich ebenfalls für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Der Splittingvorteil ist meistens umso größer, je stärker sich die Einkommen unterscheiden.
Typische Konstellationen sind:
ein Partner arbeitet in Vollzeit, der andere in Teilzeit,
ein Partner erzielt vorübergehend kein Einkommen,
ein Partner befindet sich in Elternzeit,
ein Partner ist selbstständig und erzielt schwankende Einkünfte,
ein Partner erhält eine deutlich höhere Vergütung.
Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, fällt der reine Splittingvorteil meist gering aus. Die gemeinsame Veranlagung kann sich dennoch aufgrund von Freibeträgen, Sonderausgaben oder Verlusten auswirken.
Ehegattensplitting und Steuerklassen
Das Ehegattensplitting ist nicht mit den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV zu verwechseln.
Die Steuerklasse bestimmt vor allem, wie viel Lohnsteuer während des Jahres vom monatlichen Arbeitslohn einbehalten wird. Das Ehegattensplitting wird dagegen bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung angewendet.
Mögliche Steuerklassenkombinationen sind:
IV und IV
III und V
IV und IV mit Faktor
Die Wahl der Steuerklassen verändert grundsätzlich nicht die endgültige gemeinsame Jahressteuer. Sie beeinflusst hauptsächlich die Verteilung des monatlichen Nettogehalts sowie mögliche Erstattungen oder Nachzahlungen.
Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?
Ehepaare können grundsätzlich zwischen zwei Veranlagungsarten wählen:
Zusammenveranlagung
Die Einkommen werden zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert. Beide Partner erhalten einen gemeinsamen Steuerbescheid.
Einzelveranlagung
Jeder Partner versteuert sein eigenes Einkommen. Einkünfte und bestimmte Aufwendungen werden dem jeweiligen Ehepartner zugerechnet.
Die Einzelveranlagung kann beispielsweise bei außergewöhnlichen Belastungen, Abfindungen, Verlusten oder besonderen Einkommenskonstellationen günstiger sein. Deshalb sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Zusammenveranlagung immer die beste Variante ist.
Muss für das Ehegattensplitting eine Steuererklärung abgegeben werden?
Das Ehegattensplitting wird im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung angewendet. Ehepaare geben dafür eine gemeinsame Steuererklärung ab.
Eine Abgabepflicht besteht unter anderem, wenn beide Partner Arbeitslohn beziehen und einer von ihnen nach Steuerklasse V besteuert wurde oder bei Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen war.
Ehegattensplitting im Brutto-Netto-Rechner
Ein Brutto-Netto-Rechner zeigt zunächst den monatlichen Lohnsteuerabzug anhand der gewählten Steuerklasse. Der endgültige Splittingvorteil lässt sich daraus nur eingeschränkt ableiten.
Für einen aussagekräftigen Vergleich müssen die Jahreseinkommen beider Partner gemeinsam betrachtet werden. Zusätzlich spielen Sonderausgaben, Werbungskosten, Kinder, Freibeträge und weitere Einkünfte eine Rolle.