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Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung verbindet praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb mit Unterricht in der Berufsschule. Auszubildende erhalten eine Vergütung und sind sozialversicherungspflichtig.

Duale Ausbildung 2026: Vergütung, Abgaben und Ablauf

Die duale Ausbildung ist eine Form der Berufsausbildung, die an zwei Lernorten stattfindet. Im Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse vermittelt, während die Berufsschule die theoretischen und allgemeinbildenden Inhalte übernimmt.

Auszubildende schließen mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag und erhalten während der gesamten Ausbildungszeit eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Wie lange dauert eine duale Ausbildung?

Die Dauer hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab. In der Regel umfasst eine duale Ausbildung zwei bis dreieinhalb Jahre.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, beispielsweise aufgrund eines höheren Schulabschlusses, besonders guter Leistungen oder einer bereits abgeschlossenen Ausbildung.

Am Ende steht normalerweise eine Abschlussprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer anderen Berufskammer.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung 2026?

Für duale Ausbildungen, die im Jahr 2026 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr

  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr

  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr

  • 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Die tatsächliche Vergütung kann je nach Ausbildungsberuf, Branche, Region und Tarifvertrag deutlich höher ausfallen. Tarifvertragliche Regelungen können der gesetzlichen Mindestvergütung vorgehen.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, die eine anerkannte Berufsausbildung absolvieren.

Stattdessen erhalten sie eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für viele Ausbildungsverhältnisse bildet die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung die Untergrenze.

Welche Abgaben zahlen Auszubildende?

Auszubildende sind grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Von der Bruttovergütung werden Beiträge zur:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

abgezogen. Der Ausbildungsbetrieb beteiligt sich grundsätzlich an diesen Beiträgen. Die gesetzliche Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert.

Ob zusätzlich Lohnsteuer anfällt, hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung, der Steuerklasse und den persönlichen Freibeträgen ab.

Beispiel zur dualen Ausbildung

Eine Auszubildende erhält im ersten Ausbildungsjahr 1.100 Euro brutto monatlich.

Von der Vergütung werden ihre Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Die genaue Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, dem Alter, der Kinderzahl und dem Beschäftigungsort.

Bei Steuerklasse I fällt bei einer Vergütung in dieser Höhe häufig keine oder nur eine geringe Lohnsteuer an. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dennoch grundsätzlich erhoben.

Unterschied zur schulischen Ausbildung

Bei einer dualen Ausbildung wechseln sich Betrieb und Berufsschule ab. Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung.

Eine schulische Ausbildung findet dagegen überwiegend an einer Berufsfachschule oder Fachschule statt. Abhängig vom Ausbildungsberuf wird dabei nicht immer eine Vergütung gezahlt. Teilweise können sogar Schulgebühren oder weitere Kosten entstehen.