Bonuszahlung
Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Vergütung, die häufig von persönlichen Leistungen oder dem Unternehmenserfolg abhängt. Sie ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bonuszahlung 2026: Steuern, Abgaben und Netto
Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Vergütung des Arbeitgebers neben dem regulären Gehalt. Sie kann beispielsweise von der persönlichen Leistung, dem Erreichen vereinbarter Ziele oder dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängen.
Boni werden häufig einmal jährlich ausgezahlt. Möglich sind jedoch auch monatliche, vierteljährliche oder projektbezogene Zahlungen.
Besteht ein Anspruch auf eine Bonuszahlung?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf einen Bonus besteht nicht. Ein Anspruch kann sich insbesondere ergeben aus:
dem Arbeitsvertrag
einem Tarifvertrag
einer Betriebsvereinbarung
einer Zielvereinbarung
einer verbindlichen Zusage des Arbeitgebers
Ist eine Bonuszahlung vertraglich an eine Zielvereinbarung gebunden, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ermöglichen, dass realistische Ziele vereinbart werden. Unterbleibt dies schuldhaft, kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
Wie wird eine Bonuszahlung versteuert?
Eine einmalige Bonuszahlung ist vollständig steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie wird bei der Lohnabrechnung normalerweise als sonstiger Bezug behandelt.
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer nicht einfach mit einem festen Prozentsatz auf den Bonus. Stattdessen wird die voraussichtliche Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit der Bonuszahlung ermittelt. Die Differenz wird als Lohnsteuer vom Bonus abgezogen.
Durch das höhere Jahreseinkommen kann der Steuerabzug vergleichsweise hoch ausfallen. Die Bonuszahlung unterliegt jedoch keiner besonderen „Bonussteuer“.
Beispiel zur Bonuszahlung
Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 4.000 Euro brutto und zusätzlich einen Jahresbonus von 3.000 Euro.
Sein regulärer Jahresarbeitslohn beträgt:
4.000 Euro × 12 = 48.000 Euro
Mit dem Bonus steigt der Jahresarbeitslohn auf:
48.000 Euro + 3.000 Euro = 51.000 Euro
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf Grundlage des erhöhten Jahresarbeitslohns. Zusätzlich werden grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge vom Bonus abgezogen.
Wie viel netto ausgezahlt wird, hängt unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Krankenkassenbeitrag und bisherigem Jahreseinkommen ab.
Welche Sozialabgaben fallen an?
Eine einmalige Bonuszahlung gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
anfallen.
Beiträge werden allerdings nur erhoben, soweit das laufende Einkommen zusammen mit dem Bonus die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft hat. Bei Arbeitnehmern mit einem hohen laufenden Gehalt kann der Bonus deshalb teilweise oder vollständig sozialversicherungsfrei bleiben.
Unterschied zu einer Provision
Ein Bonus wird häufig für das Erreichen bestimmter persönlicher oder betrieblicher Ziele gezahlt. Eine Provision hängt dagegen meist unmittelbar von einzelnen Geschäften, Umsätzen oder Vertragsabschlüssen ab.
Beide Zahlungen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.