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Betriebsrente

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden.

Betriebsrente 2026: Steuer, Krankenversicherung und Auszahlung

Eine Betriebsrente ist eine Altersversorgungsleistung, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber aufbauen. Sie gehört zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) und soll die gesetzliche Rente im Ruhestand ergänzen.

Neben Altersleistungen können betriebliche Versorgungssysteme auch Leistungen bei Invalidität oder für Hinterbliebene vorsehen.

Welche Formen der Betriebsrente gibt es?

Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf klassische Durchführungswege organisiert werden:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Direktzusage

  • Unterstützungskasse

Die Finanzierung kann vollständig durch den Arbeitgeber erfolgen. Häufig beteiligt sich aber auch der Arbeitnehmer über eine Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts direkt für die Altersvorsorge verwendet wird.

Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?

Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine Betriebsrente vollständig finanziert, gibt es nicht.

Arbeitnehmer haben jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dabei können sie einen Teil ihres zukünftigen Arbeitsentgelts für die Altersvorsorge verwenden.

Sagt der Arbeitgeber selbst eine betriebliche Altersversorgung zu, gelten die Regelungen des Betriebsrentengesetzes.

Wie wird eine Betriebsrente finanziert?

Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise monatlich 200 Euro seines Bruttogehalts umwandeln.

Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent leisten.

Bei 200 Euro Entgeltumwandlung ergibt sich:

200 Euro × 15 % = 30 Euro Arbeitgeberzuschuss

Damit fließen monatlich:

230 Euro

in die betriebliche Altersvorsorge.

Über viele Jahre entsteht daraus ein Versorgungskapital, das später abhängig vom Vertrag beispielsweise als monatliche Betriebsrente oder Kapitalleistung ausgezahlt wird.

Muss eine Betriebsrente versteuert werden?

Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Wurden die Beiträge während des Berufslebens steuerfrei eingezahlt, werden die daraus resultierenden Leistungen im Ruhestand grundsätzlich nachgelagert besteuert.

Die tatsächliche Einkommensteuer hängt davon ab, wie hoch sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte im Ruhestand sind. Neben der Betriebsrente können beispielsweise die gesetzliche Rente, weitere Renten oder andere Einkünfte berücksichtigt werden.

Welche Krankenkassenbeiträge fallen 2026 an?

Bei pflichtversicherten Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Betriebsrenten 2026 ein monatlicher Freibetrag von:

197,75 Euro

Bis zu diesem Betrag fallen auf Betriebsrenten keine Krankenversicherungsbeiträge an.

Bei einer Betriebsrente von beispielsweise 500 Euro werden für die Krankenversicherung nur:

500 Euro − 197,75 Euro = 302,25 Euro

als beitragspflichtiger Betrag berücksichtigt.

Auf diesen Betrag müssen der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag und der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse gezahlt werden.

Was gilt bei der Pflegeversicherung?

Bei der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht. Hier besteht weiterhin eine Freigrenze von 197,75 Euro.

Liegt die Betriebsrente oberhalb dieser Grenze, können grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Krankenversicherung.

Wer trägt die Beiträge?

Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es auf Betriebsrenten grundsätzlich keinen hälftigen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Betriebsrente werden deshalb grundsätzlich vom Betriebsrentner selbst getragen.

Betriebsrente und Entgeltumwandlung – der Unterschied

Die Betriebsrente bezeichnet die spätere Versorgungsleistung im Ruhestand.

Die Entgeltumwandlung ist dagegen eine Möglichkeit, diese Betriebsrente während des Berufslebens zu finanzieren. Ein Teil des Bruttogehalts wird dafür unmittelbar in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.