Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht Arbeitnehmern den Aufbau einer zusätzlichen Rente über den Arbeitgeber. Beiträge können steuer- und sozialversicherungsfrei vom Bruttogehalt umgewandelt werden.
Betriebliche Altersvorsorge 2026: Entgeltumwandlung und Abgaben
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine zusätzliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann Leistungen im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene vorsehen.
Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder gemeinsam. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Die betriebliche Altersvorsorge kann über fünf sogenannte Durchführungswege organisiert werden:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Direktzusage
Unterstützungskasse
Welcher Durchführungsweg angeboten wird, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Besonders verbreitet ist die Direktversicherung.
Welche Grenzen gelten 2026?
Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben 2026 bis zu folgenden Grenzen begünstigt:
676 Euro monatlich steuerfrei
338 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei
Die steuerfreie Grenze entspricht 8 Prozent und die sozialversicherungsfreie Grenze 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese beträgt 2026 jährlich 101.400 Euro. Beiträge oberhalb von 338 Euro und bis 676 Euro monatlich sind daher zwar steuerfrei, grundsätzlich aber sozialversicherungspflichtig.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein vereinbarter Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Ein Arbeitnehmer wandelt beispielsweise monatlich 200 Euro seines Bruttogehalts um. Dieser Betrag wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen vor der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Dadurch sinkt das Nettogehalt normalerweise um weniger als 200 Euro. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Einkommen, der Steuerklasse und den persönlichen Sozialversicherungsbeiträgen ab.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich einzahlen.
Bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro beträgt der Zuschuss:
200 Euro × 15 Prozent = 30 Euro
Insgesamt fließen damit monatlich 230 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Tarifvertraglich können abweichende Regelungen gelten.
Welche Nachteile sind zu beachten?
Durch die Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt. Dadurch können auch Ansprüche auf gesetzliche Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld etwas geringer ausfallen.
Die spätere Betriebsrente muss grundsätzlich versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für Betriebsrenten gilt 2026 in der Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro.