rechner-brutto-netto.de
WIKI

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Höhe und Berechnung

Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden.

Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die jeweilige Grenze, werden für den darüberliegenden Teil des Einkommens keine zusätzlichen Beiträge berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt damit die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Für 2026 gelten bundesweit folgende Werte:

Kranken- und Pflegeversicherung:

  • 5.812,50 Euro monatlich

  • 69.750 Euro jährlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • 8.450 Euro monatlich

  • 101.400 Euro jährlich

Seit 2025 gelten auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für Ost- und Westdeutschland.

Wie funktioniert die Beitragsbemessungsgrenze?

Liegt das Bruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, werden die Beiträge auf das vollständige beitragspflichtige Einkommen berechnet.

Liegt das Gehalt darüber, dient nur der Betrag bis zur jeweiligen Grenze als Berechnungsgrundlage. Das darüberliegende Einkommen bleibt in diesem Sozialversicherungszweig beitragsfrei.

Beispiel zur Beitragsbemessungsgrenze

Ein Arbeitnehmer verdient 2026 monatlich 7.000 Euro brutto.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung werden Beiträge nur aus 5.812,50 Euro berechnet. Die darüberliegenden 1.187,50 Euro bleiben in diesen Versicherungszweigen beitragsfrei.

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dagegen Beiträge aus den vollständigen 7.000 Euro berechnet, da das Einkommen unterhalb der dort geltenden Grenze von 8.450 Euro liegt.

Erst bei einem Bruttogehalt von mehr als 8.450 Euro steigen auch die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht weiter.

Wird die Grenze monatlich oder jährlich geprüft?

Bei einem gleichbleibenden Gehalt wird normalerweise die monatliche Beitragsbemessungsgrenze angewendet.

Bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen kann zusätzlich die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze relevant sein. Dabei wird geprüft, welcher beitragspflichtige Spielraum im bisherigen Kalenderjahr noch vorhanden ist.

Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze darf nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet dagegen, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist.

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. Ein höheres Einkommen führt somit nicht automatisch dazu, dass Beiträge aus dem gesamten Gehalt berechnet werden.