Ausbildung
Eine Ausbildung verbindet praktische Arbeit im Betrieb mit theoretischem Unterricht. Auszubildende erhalten eine Vergütung und sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
Ausbildung 2026: Vergütung, Abgaben und Netto
Eine Berufsausbildung vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die für einen anerkannten Beruf erforderlich sind. Bei einer dualen Ausbildung findet der praktische Teil im Ausbildungsbetrieb statt, während die theoretischen Inhalte in der Berufsschule vermittelt werden.
Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese steigt mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal jährlich an.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung:
724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Die Beträge gelten insbesondere für Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz, sofern keine vorrangige tarifvertragliche Regelung besteht. Die tatsächliche Ausbildungsvergütung kann je nach Beruf, Branche und Tarifvertrag deutlich höher ausfallen.
Gilt für Auszubildende der Mindestlohn?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt 2026 nicht für Auszubildende in einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Für sie gilt stattdessen die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Diese wird als monatlicher Betrag festgelegt und nicht anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
Welche Sozialabgaben zahlen Auszubildende?
Auszubildende sind grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Von der Ausbildungsvergütung werden Beiträge zur:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
abgezogen.
Arbeitgeber und Auszubildende tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam. Die gesetzliche Unfallversicherung wird dagegen vollständig vom Ausbildungsbetrieb finanziert.
Bei einer Ausbildungsvergütung von höchstens 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein. Da die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026 über dieser Grenze liegt, spielt diese Regelung bei neu beginnenden betrieblichen Ausbildungen nur selten eine Rolle.
Beispiel zur Ausbildungsvergütung
Ein Auszubildender erhält im ersten Ausbildungsjahr monatlich 1.000 Euro brutto.
Von diesem Betrag werden seine Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse, dem Alter, der Kinderzahl und dem Beschäftigungsort ab.
Die Ausbildungsvergütung nach Abzug der Sozialabgaben liegt deshalb unter dem vereinbarten Bruttobetrag.
Müssen Auszubildende Lohnsteuer zahlen?
Auch eine Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ob tatsächlich Lohnsteuer abgezogen wird, hängt insbesondere von der Höhe der Vergütung, der Steuerklasse und möglichen Freibeträgen ab.
Bei einer üblichen Ausbildungsvergütung fällt in Steuerklasse I häufig keine oder nur eine geringe Lohnsteuer an. Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch grundsätzlich bereits ab Ausbildungsbeginn erhoben.