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Arbeitnehmeranteil

Der Arbeitnehmeranteil umfasst die Sozialversicherungsbeiträge, die Beschäftigte selbst tragen. Er wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert das ausgezahlte Nettogehalt.

Arbeitnehmeranteil 2026: Höhe und Berechnung

Der Arbeitnehmeranteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den Beschäftigte selbst bezahlen. Der Arbeitgeber behält ihn direkt vom Bruttogehalt ein und führt ihn gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungsträger ab.

Zum Arbeitnehmeranteil gehören Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind dagegen Steuern und zählen nicht zum Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung.

Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil 2026?

Für einen regulär beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Kind gelten außerhalb Sachsens grundsätzlich folgende Beitragssätze:

  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent

  • Zusatzbeitrag: die Hälfte des Zusatzbeitrags der Krankenkasse

  • Pflegeversicherung: 1,8 Prozent

  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent

  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent

Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent sowie der Zusatzbeitrag werden grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls jeweils zur Hälfte finanziert.

Beispiel zum Arbeitnehmeranteil

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto, hat ein Kind und arbeitet nicht in Sachsen. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.

Seine monatlichen Arbeitnehmeranteile betragen:

  • Krankenversicherung: 352 Euro

  • Pflegeversicherung: 72 Euro

  • Rentenversicherung: 372 Euro

  • Arbeitslosenversicherung: 52 Euro

Insgesamt werden damit 848 Euro Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen.

Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag kommen zusätzlich hinzu.

Besonderheiten in der Pflegeversicherung

Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Außerhalb Sachsens steigt ihr Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung dadurch von 1,8 auf 2,4 Prozent.

Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren erhalten dagegen Beitragsabschläge. Für das zweite bis fünfte Kind reduziert sich der Arbeitnehmeranteil jeweils um 0,25 Prozentpunkte.

In Sachsen ist der Pflegeversicherungsbeitrag anders verteilt. Dort beträgt der reguläre Arbeitnehmeranteil für Versicherte mit einem Kind 2,3 Prozent.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten?

Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Diese beträgt 2026:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro monatlich

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro monatlich

Einkommen oberhalb der jeweiligen Grenze erhöht den Arbeitnehmeranteil nicht weiter.

Arbeitnehmeranteil bei einem Midijob

Bei einem Midijob im gesetzlichen Übergangsbereich zahlen Beschäftigte einen reduzierten Arbeitnehmeranteil. Dieser steigt mit zunehmendem Arbeitsentgelt schrittweise an, bis die reguläre Beitragshöhe erreicht wird.

Die geringeren Beiträge werden automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Der Arbeitgeberanteil wird nach einer gesonderten gesetzlichen Berechnung ermittelt.