Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt berufliche Ausgaben automatisch bei der Steuerberechnung. Arbeitnehmer müssen dafür keine einzelnen Kosten nachweisen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Höhe und Berechnung
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist eine pauschale Berücksichtigung beruflich bedingter Ausgaben. Er wird automatisch von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen und kann dadurch die steuerliche Belastung von Arbeitnehmern senken.
Ein Antrag oder der Nachweis einzelner Ausgaben ist dafür nicht erforderlich.
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt im Jahr 2026:
1.230 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr
Der Betrag wird auch als Werbungskostenpauschale bezeichnet. Er gilt unabhängig davon, ob tatsächlich berufliche Kosten in dieser Höhe entstanden sind.
Welche Kosten deckt der Pauschbetrag ab?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt typische beruflich veranlasste Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise:
Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte
Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur oder Büromaterial
Bewerbungs- und Fortbildungskosten
berufliche Telefon- und Internetkosten
Aufwendungen für das Homeoffice
Beiträge zu Berufsverbänden
Solange die gesamten Werbungskosten nicht über 1.230 Euro liegen, müssen diese Ausgaben nicht einzeln nachgewiesen werden.
Wann lohnen sich höhere Werbungskosten?
Sind die tatsächlichen beruflichen Ausgaben höher als 1.230 Euro, können Arbeitnehmer die gesamten Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt dann die nachgewiesenen Kosten anstelle des Pauschbetrags.
Der Pauschbetrag und die tatsächlichen Werbungskosten können nicht zusätzlich miteinander kombiniert werden.
Beispiel zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2026 Fahrtkosten von 1.100 Euro und Ausgaben für Arbeitsmittel von 400 Euro. Seine gesamten Werbungskosten betragen damit 1.500 Euro.
Da die Ausgaben über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, kann er die vollständigen 1.500 Euro steuerlich geltend machen. Gegenüber dem Pauschbetrag werden dadurch zusätzlich 270 Euro von seinen Einkünften abgezogen.
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Ehepaaren
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird pro Person gewährt. Erzielen beide Ehepartner Arbeitslohn, steht jedem ein eigener Pauschbetrag von 1.230 Euro zu.
Zusammen können somit bis zu 2.460 Euro berücksichtigt werden. Arbeitet nur ein Ehepartner, kann der ungenutzte Pauschbetrag des anderen jedoch nicht übertragen werden.
Unterschied zum Grundfreibetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt berufliche Ausgaben und wird von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.
Der Grundfreibetrag stellt dagegen das steuerliche Existenzminimum sicher. Beide Beträge erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können gleichzeitig bei der Steuerberechnung wirken.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Brutto-Netto-Rechner
Ein Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer. Eine gesonderte Eingabe ist normalerweise nicht notwendig.
Höhere individuelle Werbungskosten wirken sich jedoch nicht automatisch auf die monatliche Abrechnung aus. Sie können über die Einkommensteuererklärung oder gegebenenfalls über einen eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden.