Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt übernimmt. Seine Höhe richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und den geltenden Beitragssätzen.
Arbeitgeberanteil 2026: Höhe und Berechnung
Der Arbeitgeberanteil bezeichnet den Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den ein Unternehmen für seine Beschäftigten zahlt. Er wird nicht vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, sondern zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.
Das Bruttogehalt entspricht daher nicht den gesamten Personalkosten. Neben dem Arbeitgeberanteil können weitere Ausgaben wie Umlagen und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entstehen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil 2026?
Bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelten 2026 grundsätzlich folgende Arbeitgeberanteile:
Krankenversicherung: 7,3 Prozent
Zusatzbeitrag: die Hälfte des Krankenkassen-Zusatzbeitrags
Pflegeversicherung: 1,8 Prozent
Rentenversicherung: 9,3 Prozent
Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls grundsätzlich hälftig finanziert.
Beispiel zum Arbeitgeberanteil
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.
Für den Arbeitgeber ergeben sich außerhalb Sachsens folgende Beiträge:
Krankenversicherung: 352 Euro
Pflegeversicherung: 72 Euro
Rentenversicherung: 372 Euro
Arbeitslosenversicherung: 52 Euro
Der gesamte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt damit:
352 Euro + 72 Euro + 372 Euro + 52 Euro = 848 Euro
Die Arbeitgeberkosten liegen somit bereits bei 4.848 Euro. Beiträge zur Unfallversicherung und weitere Arbeitgeberumlagen sind darin noch nicht enthalten.
Welche Besonderheit gilt in Sachsen?
In Sachsen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung anders aufgeteilt. Der Arbeitgeberanteil beträgt dort grundsätzlich nur 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent.
Arbeitnehmer übernehmen dafür einen entsprechend höheren Anteil. Der Kinderlosenzuschlag und die Abschläge für mehrere Kinder verändern grundsätzlich nur den Arbeitnehmeranteil, nicht den regulären Arbeitgeberanteil.
Gilt eine Beitragsbemessungsgrenze?
Die Arbeitgeberanteile werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie 2026 monatlich 5.812,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenzen erhöht den jeweiligen Arbeitgeberanteil nicht weiter.
Wer zahlt die Unfallversicherung?
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Es gibt keinen einheitlichen Beitragssatz, da die Höhe unter anderem von der Branche, der Lohnsumme und dem Unfallrisiko abhängt.
Arbeitgeberanteil im Brutto-Netto-Rechner
Ein klassischer Brutto-Netto-Rechner zeigt vor allem die Abzüge des Arbeitnehmers und das ausgezahlte Nettogehalt. Der Arbeitgeberanteil reduziert das Arbeitnehmer-Brutto nicht.
In einem Arbeitgeberkostenrechner wird der Arbeitgeberanteil dagegen zum Bruttogehalt hinzugerechnet. Dadurch lassen sich die tatsächlichen Personalkosten eines Beschäftigungsverhältnisses näherungsweise ermitteln.