13. Monatsgehalt
Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Zahlung zum regulären Jahresgehalt. Es wird meist einmal jährlich ausgezahlt und ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
13. Monatsgehalt 2026: Berechnung, Steuer und Netto
Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer neben ihren zwölf regulären Monatsgehältern erhalten können. Die Zahlung erfolgt häufig am Jahresende, teilweise aber auch zu einem anderen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
Wie hoch das 13. Monatsgehalt ausfällt und wann es ausgezahlt wird, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Besteht ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich insbesondere ergeben aus:
dem Arbeitsvertrag
einem Tarifvertrag
einer Betriebsvereinbarung
einer betrieblichen Übung
Entscheidend ist die konkrete Regelung. Auch die Bezeichnung einer Zahlung als „freiwillig“ schließt einen vertraglichen Anspruch nicht in jedem Fall aus, wie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Wie wird das 13. Monatsgehalt berechnet?
Häufig entspricht das 13. Monatsgehalt einem normalen Bruttomonatsgehalt.
Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise:
3.500 Euro brutto monatlich
und erhält ein vollständiges 13. Monatsgehalt, beträgt sein Jahresbrutto:
3.500 Euro × 13 = 45.500 Euro
Das zusätzliche Gehalt beträgt somit 3.500 Euro brutto.
Es kann jedoch auch nur ein prozentualer Anteil vereinbart sein. Bei 50 Prozent eines Monatsgehalts wären es:
3.500 Euro × 50 Prozent = 1.750 Euro
Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt kann je nach Vertrags- oder Tarifregelung eine anteilige Berechnung vorgesehen sein.
Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?
Wird das 13. Monatsgehalt einmal jährlich gezahlt, wird es steuerlich regelmäßig als sonstiger Bezug behandelt.
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns. Dafür wird die Jahreslohnsteuer zunächst ohne und anschließend mit dem zusätzlichen Bezug ermittelt. Die Differenz wird als Lohnsteuer vom 13. Monatsgehalt einbehalten.
Eine besondere „Steuer auf das 13. Monatsgehalt“ gibt es nicht. Der Steuerabzug kann dennoch vergleichsweise hoch erscheinen, weil die Sonderzahlung das Jahreseinkommen erhöht.
Welche Sozialabgaben fallen an?
Ein einmal jährlich ausgezahltes 13. Monatsgehalt gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
anfallen.
Sozialversicherungsbeiträge werden allerdings nur erhoben, soweit die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft wurden. Bei Arbeitnehmern mit hohem laufenden Einkommen kann das 13. Monatsgehalt deshalb teilweise oder vollständig oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze liegen.
13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld?
Die Begriffe werden häufig gleichgesetzt, müssen rechtlich aber nicht dasselbe bedeuten.
Ein 13. Monatsgehalt kann als zusätzliche Vergütung für die während des Jahres geleistete Arbeit ausgestaltet sein. Weihnachtsgeld kann dagegen auch einen anderen Zweck verfolgen, beispielsweise die Betriebstreue honorieren. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das Bundesarbeitsgericht behandelt beide Leistungen deshalb nicht automatisch als identisch.
Wie viel Netto bleibt vom 13. Monatsgehalt?
Von einem 13. Monatsgehalt von beispielsweise 3.500 Euro brutto werden nicht einfach dieselben Abzüge wie von einem normalen Monatsgehalt berechnet.
Die tatsächliche Nettoauszahlung hängt unter anderem ab von:
bisherigem Jahresarbeitslohn
Steuerklasse
Kirchensteuer
Krankenkasse
bereits gezahlten Sonderzahlungen
ausgeschöpften Beitragsbemessungsgrenzen
Deshalb kann der Nettoanteil des 13. Monatsgehalts deutlich vom normalen Monatsnetto abweichen.