Gehaltsabrechnung / Lohnzettel
Auf den ersten Blick wirkt eine Gehaltsabrechnung etwas einschüchternd. Fuchst man sich allerdings in die Zahlen und Kürzel hinein, so wirken sie weit weniger erschlagend. Wer darüber Bescheid weiß, was auf seinem Lohnzettel drauf steht, kann sich vor der ein oder anderen (bösen) Überraschung schützen.

Sozialversicherungsnummer (1)
Als SV-Nummer wird hier die Rentenversicherungsnummer verwendet, die im Sozialversicherungsausweis vermerkt ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt es in Deutschland keine universelle Sozialversicherungsnummer. So arbeiten Krankenversicherung und Rentenversicherung mit unterschiedlichen Nummern
Steueridentifikationsnummer (2)
Dies ist die Steueridentifikationsnummer, auch Steuer-ID oder IdNr genannt. Diese Steueridentifikationsnummer braucht man in der Regel immer bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an das Finanzamt, aber auch für Arbeitsverträge und natürlich die Steuererklärung. Also ist es gut zu wissen, dass man sie blitzschnell auf seinem Lohnzettel finden kann!
Lohnarten (3)
Hier werden die Lohnarten aufgelistet. Dies ist in der Regel das Gehalt oder der Stundenlohn, aber auch etwa Feiertagslohn, Nachtstundenlohn oder Sonntagsstundenlohn werden hier vermerkt.
Gesamt-Brutto (4)
Dies ist das dem Arbeitnehmer zustehende Gesamt-Brutto inklusive Bruttoentgelt und Zuschlägen, Zulagen, geldwerten Vorteilen, Sachbezügen und ähnlichem. Das Bruttoentgelt (oder auch Arbeitsentgelt) setzt sich aus dem an den Arbeitnehmer auszubezahlenden Nettoentgeltbetrag und den vom Arbeitgeber einbehaltenen öffentlich-rechtlichen Lohnabzügen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) zusammen.
Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Abzüge (5)
Hier werden die Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Abzüge aufgeschlüsselt und abgebildet. Das Steuer-Brutto ist identisch mit dem Gesamt-Brutto. Davon werden zunächst Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer ist von unterschiedlichen individuellen Faktoren abhängig. In der zweiten Zeile finden sich die Elemente der Sozialversicherung. Je nach Arbeitsverhältnis werden Beiträge in die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgeführt. Sowohl die steuerrechtlichen, als auch die Sozialversicherungsrechtlichen Abzüge werden rechts noch einmal aufgelistet.
Netto-Verdienst (6)
Aus dem Gesamt-Brutto abzüglich der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge resultiert der Netto-Verdienst. Der Netto-Verdienst ist das Geld, dass der Empfänger des Lohnzettels tatsächlich erhält.
Verdienstbescheinigung (7)
Die Verdienstbescheinigung beinhaltet Informationen über den Verdienst innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, meistens ein Jahr. Hier werden die Angaben, die auf dem Lohnzettel für den entsprechenden Monat gelten, auf den entsprechenden Zeitraum hochgerechnet. Die Kategorien sind jedoch dieselben.
Arbeitgeberkosten (8)
Dies sind Arbeitgeberkosten. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6% des Gesamt-Bruttos, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, also 7,3 Prozent. Die zusätzlichen AG-Kosten beinhalten sowohl den Zusatzversorgungskassen-Anteil abzüglich dem Förderbetrag der betrieblichen Altersvorsorge als auch die abgewälzte Pauschalsteuer und die Umlagebeiträge.