BAföG
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) soll Schülern sowie Studierenden aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu einer guten beziehungsweise weiterführenden Ausbildung ermöglichen und sie finanziell unterstützen.
Ein Anspruch auf BAföG besteht jedoch nur, wenn die angestrebte Ausbildung förderungsfähig ist und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Voraussetzungen für den BAföG-Anspruch
Grundsätzlich richtet sich die BAföG-Förderung an deutsche Staatsangehörige. Unter bestimmten Bedingungen fördert das BAföG aber auch ausländische Studierende.
Geförderte Personen müssen ihr Ausbildungsziel aktiv verfolgen. Dazu gehört, die Ausbildungsstätte regelmäßig zu besuchen und die Ausbildung innerhalb der vorgesehenen Frist zielstrebig abzuschließen.
Die Höhe der Förderung hängt vor allem von den Einkommensverhältnissen der Eltern, eines möglichen Ehepartners sowie dem eigenen Einkommen und Vermögen ab. Bei der Berechnung werden gesetzlich festgelegte Freibeträge, steuerliche Abzüge und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen berücksichtigt, zu denen eigene Kinder, Kinder des Ehepartners oder Geschwister zählen.
Förderfähiges Höchstalter
In der Regel beträgt das Höchstalter für eine Förderung 30 Jahre. Wer Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, kann die Altersgrenze um die entsprechende Zeit verschieben.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird BAföG auch über diese Altersgrenze hinaus gewährt, beispielsweise
- bei Kindererziehungszeiten für Kinder bis zu zehn Jahren,
- während einer Schwangerschaft,
- im Fall einer Erkrankung,
- nach einer mindestens achtjährigen Dienstzeit bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei (Beginn vor dem 23. Lebensjahr erforderlich) oder
- bei Nichtbestehen des Auswahlverfahrens aus Gründen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
In diesen Fällen erfolgt die Förderung elternunabhängig, also ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens.
Förderungsfähige Ausbildungsstätten
Welche Schul- und Hochschularten förderungsfähig sind, ist in § 2 BAföG geregelt. Die Förderung variiert je nach Schultyp.
- Universitäten und Hochschulen
- Akademien
- Fachhochschulen
- Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
- Berufsaufbauschulen
- Kollegschulen
- Allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse (Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium).
Eine Förderung ist für Schüler und Berufsschüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich, wenn sie innerhalb von mindestens zwei Jahren über die gewählte Schule einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen.
Die Förderung kann auch Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen einschließen, wenn Studierende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
BAföG im Ausland
Studierende, die eine Schule oder Hochschule außerhalb Deutschlands, der Schweiz oder der Europäischen Union besuchen, können einen BAföG-Zuschuss für Auslandsaufenthalte erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt aber vom jeweiligen Land ab.
Anspruch auf elternunabhängiges BAföG
Elternunabhängiges BAföG wird nur in bestimmten Ausnahmefällen gewährt, etwa wenn eine Person
- eine Person bereits mindestens fünf Jahre erwerbstätig war und die BAföG-Förderung für ein Studium beantragt. In diesem Fall muss ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden.
- eine Person eine Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit von zusammen mindestens sechs Jahren nachweist (davon mindestens drei Jahre Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung, ebenfalls mit Mindesteinkommen) oder
- eine Person den zweiten Bildungsweg nutzt, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, oder
- die Antragstellenden bei Beginn der Ausbildung älter als 30 Jahre sind und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
Für die Beantragung sind ein vollständiger Lebenslauf und entsprechende Nachweise, beispielsweise Ausbildungszeugnisse, Lohnabrechnungen oder Steuerunterlagen, erforderlich.
Vor der Antragstellung prüfen Studierende am besten, inwieweit ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht. Die zuständige BAföG-Stelle berät dabei und hilft, individuelle Sonderregelungen zu klären.