Lohngruppen

Viele Unternehmen die Tarifverträge nutzen, ordnen entsprechende Stellen sogenannten Lohn-oder Gehaltsgruppen zu. Auch wenn es keine bindende Definitionen gibt, lassen sich die unterschiedlichen Lohngruppen folgendermaßen zusammenfassen.

Lohngruppe I

Lohngruppe I : Arbeiten, die nach einer kurzen Unterweisung und Einarbeitungszeit  ausgeführt werden können. Dazu gehören etwa Reinigungs- und einfache Küchenarbeiten, Kopierarbeiten oder Postverarbeitung. Der Lohn in dieser Gruppe liegt meist unter 1000  Euro. In dieser Gruppe verdienen etwa 0,70 Prozent der Vollzeitbeschäftigten 1-500 Euro.
Zwischen 501 – 1000 Euro verdienen etwa 2,70 Prozent der Deutschen.

Lohngruppe II

Lohngruppe II : Arbeiten, für die eine mittelfristige Unterweisung und Einarbeitungszeit benötigt werden und an die Anforderungen gestellt werden, die über die Lohngruppe I hinausgehen. Es werden also Kenntnisse oder Fertigkeiten vorausgesetzt, die einer  gründlichen und planmäßigen Einarbeitung bedürfen. Dazu gehören einfache handwerkliche Tätigkeiten, Kraftfahrer – und Hausmeistertätigkeiten, einfache Datenerfassungsaufgaben,  Pförtner- und Wächteraufgaben oder einfache Bürotätigkeiten. Der Lohn in dieser Gruppe liegt etwa bei 1000 bis 1500 Euro. Dieses Einkommen haben rund 9 Prozent der in Deutschland arbeitenden Bevölkerung.

Lohngruppe III

Lohngruppe III umfasst Tätigkeiten, die die Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden. Meist handelt es sich entweder um Handwerker – oder Facharbeitertätigkeiten oder ähnliche Aufgabenbereiche wie in Lohngruppe 2, aber mit komplexeren und umfassenderen Aufgaben und Kompetenzen. Das können etwa Antrags- und Vertragsausarbeitung im Büro oder geringfügig leitende Funktionen in Arbeitsbereichen sein. Zu dieser Gruppe gehören etwa Arzthelfer oder Bäcker. Der Lohn dieser Gruppe liegt bei etwa 1500 – 2000 Euro. Etwa 14,54 Prozent der Vollzeitbeschäftigten verdienen in dieser Gruppe.

Lohngruppe IV

Lohngruppe IV setzt erhöhte Fachkenntnisse, spezielle Fertigkeiten und umfangreiche persönliche Erfahrung voraus. Insgesamt zeichnen sich die entsprechenden Tätigkeiten durch erhöhe Anforderungen und Verantwortung gegenüber den vorherigen Lohngruppen aus. Dies ist etwa die Arbeit im Sekretariat, Sachbearbeitung in Bereichen wie Marketing, Rechnungswesen oder An- und Verkauf, IT-Tätigkeiten oder eben die Anleitung von Mitarbeitern, die zu vorherigen Lohngruppen gehören. Diese Gruppe verdient zwischen 2000 und 3000 Euro.

Lohngruppe V

Lohngruppe V zugehörig sind Tätigkeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende mehrjährige Erfahrung erreicht werden. Das sind etwa Programmierarbeiten, dedizierte Schreibaufgaben in Sekretariaten oder der Betriebsverwaltung wie Controlling und Werbung. Auch Fachbezogene mathematische Aufgabenbereiche oder Sachbearbeitungstätigkeiten mit erhöhten Anforderungen, wie etwa im Wertpapierbereich oder Rechnungswesen passen hier rein. Hier liegt der Lohn zwischen 3000 und 4000 Euro.

Lohngruppen VI-VIII

Die höheren Lohngruppen VI-VIII (manchmal sogar bis X) zeichnen sich dadurch aus, dass die Anforderungen über das fachliche Können und die Verantwortlichkeiten der vorhergegangen Lohngruppen hinausgehen. Dabei weisen sie jedoch keine eindeutigen Klassifizierungsmerkmale auf, durch die sie deutlich abgegrenzt werden könnten. Auch kann die Einteilung von Unternehmen zu Unternehmen nach Höhe der Gehälter und damit verbundenen Anforderungen variieren.