Brutto-Netto-Rechner – was bleibt von meinem Gehalt übrig?
Der Blick auf die Gehaltsabrechnung kann deprimierend sein. Denn vom vielversprechenden Bruttogehalt kommt am Ende für gewöhnlich nur knapp die Hälfte der aufgeführten Bezüge bei Ihnen als Arbeitnehmer an. Damit es für Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung oder Jobsuche keine unangenehmen Überraschungen gibt, finden Sie hier einen übersichtlichen Brutto-Netto-Rechner. Außerdem schlüsseln wir alle Faktoren auf, die dafür sorgen, dass Brutto eben nicht gleich Netto ist.
Brutto Netto Rechner
Benutzen Sie erst den Gehaltsrechner, klicken Sie sich erst dann durch die einzelnen Elemente und bekommen so schnell und unkompliziert einen Überblick über Sozialabgaben, Lohnsteuerklassen oder Freibeträge
Eine Aussicht auf das neue Jahr – wie ändern sich einkommens- und steuerrelevante Faktoren 2023?
Gesetzliche Krankenversicherung:
- Es wird davon ausgegangen, dass die Beitragsätze weiter ansteigen werden.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2023 wird auf 1,6 Prozent festgelegt (gesetzlich festgeschrieben in § 221a Abs. 3 SGB V).
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundeseinheitlich festgesetzt. Sie liegt 2022 bei 64.350 Euro im Jahr und dürfte 2023 steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV beträgt derzeit 58.050 Euro im Jahr und steigt höchstwahrscheinlich ebenfalls. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens bleibt somit beitragsfrei – bezogen auf die gesetzliche Krankenversicherung.
- Ab 2023 steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von momentan 18,6% auf 18,7% an. Gleichzeitig hat Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt, dass Beiträge zur Rentenversicherung ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein sollen.
- Im Zuge der Pflegereform wurde 2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 % des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 % angehoben. Für Kinderlose Beitragszahler gilt seit dem ein Beitragssatz in der Pflegeversicherung in Höhe von 3,4 %. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Pflegebeitrag 2022 weiterhin bei 3,05 %. Im Jahr 2023 sind weitere Anhebungen angekündigt.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist für 2022 auf einem Prozentsatz von 2,4% festgesetzt.
- Der Beitrag wird ab dem 1. Januar 2023 voraussichtlich wieder steigen: vorgesehen ist ein Beitragssatz von 2,6%.
- Der gesetzliche Mindestlohn ist im laufenden Kalenderjahr 2022 zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde angestiegen. Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wird der Mindestlohn ab dem 1. Oktober weiter auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden.
Der Mindestlohn wird in circa fünf Prozent aller Beschäftligungsverhältnisse in Deutschland gezahlt. Hierzu zählen Minijobs, aber auch bestimmte Branchen ( Gastronomie , Logistik, Call-Center ) oder bestimmte Dienstleistungen wie zum Beispiel Lieferdienste.
Entlastungsgesetz 2023
Um die steigenden wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger abzufedern, hat der Gesetzgeber ein Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind unter anderem Einmalzahlungen für Rentner und Studenten sowie eine Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Midijob-Grenze stärker angehoben als vorgesehen. Diese steigt auf 2000 Euro Brutto.
Zudem werden die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich bereits ab 2023 komplett als Sonderausgaben absetzbar sein.
Inflationsprämie: Brutto = Netto
Teil des so genannten dritten Entlastungspaketes wird auch eine so genannte Inflationsprämie sein. Dabei ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer eine Extra-Gehaltsprämie in Höhe von zu 3000 Euro abgabenfrei vom Arbeitgeber erhalten können. Auf diesen Betrag wären dann keine Steuern und auch keine Sozialabgaben für Krankenversicherung, Rente oder Pflege zu leisten. Die Entlastungsprämie ( oder Entlastungsbonus) liegt im Ermessensspielraum des Arbeitgebers. Ein Anrecht oder Rechtsanspruch darauf wird es nicht geben.
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Im Gegensatz zu diesem Modell ist bei der 300 Euro Energiepauschale Brutto nicht gleich Netto. Denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen davon SV-Beiträge abführen. Weiterhin ist die Pauschale vom Arbeitnehmer zu versteuern. Während bei der Energiepauschale in manchen Fällen kaum die Hälfte als Netto übrigbleibt, kommt die Inflationsprämie in voller Höhe den begünstigten Arbeitnehmern zu Gute.