Mindestlohn

Was genau ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn stellt die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze dar, die nicht unterschritten werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können. Der Mindestlohn kann allgemeingültig, regional oder branchenspezifisch im Gesetz oder in einem Tarifvertrag verankert sein.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen. Nur dann, wenn in einzelnen Branchen tarifliche Vereinbarungen getroffen worden sind, die unterhalb von 8,50 Euro liegen, konnten diese bis Ende 2016 fortbestehen. Bestimmte Gruppen gelten vor dem Gesetz jedoch nicht als Arbeitnehmer. Diese folgenden Gruppen sind ausgenommen vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung, 
  • ehrenamtlich tätige Personen,
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung,
  • Praktikanten, die ein Praktikum im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG absolvieren,
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,
  • Selbstständige und
  • Strafgefangene.

Wie entwickelt sich der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und hat mit einem Stundenlohn von 8,50€ begonnen. Im Vergleich zur Einführung wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.