Wann bekomme ich mein Gehalt?


Für gewöhnlich ist der Zahlungstermin in deinem Arbeitsvertrag vereinbart. Die Vergütung (also dein Gehalt) bemisst sich nach Zeitabschnitten, für gewöhnlich beträgt diese Zeitspanne einen Monat. Man ist als Arbeitnehmer vorleistungspflichtig, das bedeutet man muss erst die festgelegte Zeitspanne arbeiten, dann gibt es dafür Gehalt.
Der Zahlungstermin selbst befindet sich meistens am Monatsanfang oder Monatsende, aber auch der 15. des Folgemonats ist als Zahlungstermin weit verbreitet. Darauf gilt es also zu achten. Kommt der Arbeitgeber bis zum vereinbarten Tag seiner Zahlungspflicht nicht nach, befindet
er sich im sogenannten Zahlungsverzug.

Wann ist mein Gehalt auf meinem Konto?


Hier kommt es auf die Details an: Steht im Vertrag, dass das Gehalt zu einem bestimmten Tag ausgezahlt wird, so muss das Gehalt erst erst innerhalb von drei Banktagen (also Werktagen) auf dem Zielkonto ankommen. Ist jedoch vereinbart, dass das Geld zum bestimmten Tag erhalten wird, dann muss die Zahlung so veranlasst werden, dass das Geld zu diesem Termin auf dem Konto zur Verfügung steht. Sollte die Überweisung rechtzeitig getätigt worden sein, aber das Geld ist trotzdem nicht
angekommen sein, dann liegt das Problem vermutlich zunächst bei der Bank. Geht ein Auftrag am Vortag noch innerhalb der Geschäftszeiten bei der Bank ein, darf eine
Überweisung innerhalb Deutschlands seit 2021 nur noch einen Banktag dauern. In der Realität kann es natürlich trotzdem gelegentlich zu Verzögerungen kommen. Sollte es aber mehrfach zu Verzögerungen durch die Bank kommen, sollte man diesen Umstand klären. Solltest du Auszubildender sein, liegt hier ein kleiner Sonderfall vor: In diesem Fall muss sich der Lehrbetrieb streng nach dem Berufsausbildungsgesetz richten. Darin steht, dass die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuzahlen ist.

Was tun bei Zahlungsverzug?

Dein Arbeitgeber befindet sich im Zahlungsverzug, sobald sich dein Gehalt auch nur um einen Tag verspätet. Sollte kein Verschulden der Bank vorliegen, hättest du als Arbeitnehmer Anspruch auf Erstattung von resultierenden Schäden – falls du zum Beispiel eine Mahnung bekommst, weil du eine Rechnung dadurch nicht zeitig bezahlen konntest. Dazu könntest du Verzugszinsen geltend machen. Verzugszinsen betragen mindestens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt wird – 2021 beträgt der Basiszinssatz 0,88%. Ob man jetzt allerdings auf Verzugszinsen bestehen sollte, nur weil das Gehalt ein oder zwei Tage später eintrifft, sei dahingestellt – beliebt macht man sich damit nicht. Solche Verzögerungen treten für gewöhnlich nicht regelmäßig auf, sondern meistens wenn etwa Feiertage auf einen Monatswechsel fallen. Im Falle einer einmaligen Verzögerung solltest du zunächst einmal in der Personalabteilung nachfragen. Sollten Zahlungen jedoch systematisch verzögert werden oder gar ausbleiben, sollte man als Arbeitnehmer jedoch unbedingt seine Rechte einfordern. Im Extremfall liegt bei zeitlich oder in seiner Höhe erheblichem Zahlungsverzug auch Grund für fristlose Kündigung vor.