Nettogehalt

Nettogehalt und Nettolohn

Das Nettogehalt (oder Nettolohn) ist der Anteil vom Gesamteinkommen eines Arbeitnehmers, der nach den Abzügen durch Steuer und Sozialabgaben übrig bleibt. Das ist auch das folglich das Gehalt, das schlussendlich monatlich ausgezahlt wird. Das Nettogehalt ist rund 40% geringer als das Bruttogehalt, daher ist dies bei den Gehaltsaussichten eines Arbeitsplatzes zu berücksichtigen.

Das Wort „netto“ ist italienisch und bedeutet so viel wie „rein“, der Nettolohn ist also der ,,reine“ Lohn. Das Nettogehalt ist das Gehalt, das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf der Gehaltsabrechnung steht und letztendlich auf dem Konto landet. Dasselbe gilt für den Nettolohn. Während das Nettogehalt jeden Monat identisch ist und im Arbeitsvertrag auf einen konkreten Betrag festgelegt ist, so ist der Lohn von den gearbeiteten Stunden abhängig. Am Ende des Monats kann man also tendenziell mehr oder weniger Lohn erhalten. Das Bruttogehalt bleibt jedoch immer gleich, am Nettogehalt kann sich durch die vielen unterschiedlichen Faktoren schnell mal etwas ändern.  Diese Unterscheidung gilt dementsprechend auch für den Nettolohn und das Nettogehalt. Mit unserem Gehaltsrechner kannst du blitzschnell herausfinden, wie viel vom Nettolohn übrig bleibt! Der Gehaltsrechner ist stets aktuell und gerade wegen der vielen unterschiedlichen Faktoren lohnt es sich, das eigene Gehalt gelegentlich mit einem Rechner berechnen zu lassen.

Nettogehalt berechnen

Als Arbeitnehmer muss man diverse Beträge vom Bruttoeinkommen an den Staat abgeben. Von dem Bruttogehalt werden monatlich die Sozialversicherungsbeiträge und ggf. noch die Kirchensteuer abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zusammen. Die Summe, die nach all diesen Abzügen übrig bleibt, ist dann das Nettogehalt bzw. der Nettolohn.
Das Nettogehalt eines jeden Arbeitnehmers wird ganz individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab. Die Höhe der vom Bruttogehalt abgezogenen Steuern ist von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abhängig. Zu diesen Merkmalen gehört vor allem die Lohnsteuerklasse, aber auch Religionszugehörigkeit oder die Anzahl von Kindern sind relevant. Basis für Gehaltsverhandlungen ist stets das Bruttogehalt bzw. der Bruttolohn. Daher ist jedoch hilfreich, sich per Gehaltsrechner gleich auszurechnen, wie viel Geld man letztendlich tatsächlich erhält. Wenn man sich somit einen guten Überblick mit dem Gehaltsrechner über das Nettogehalt verschafft, gibt es bei der ersten Gehaltsabrechnung auch keine böse Überraschung!

Steuerklassen

Deine Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer du zahlen musst. Jeder Arbeitnehmer hat beim Finanzamt eine Steuerklasse, auch Lohnsteuerklasse genannt. Die Lohnsteuerklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Errechnung der Höhe der Lohnsteuer. In erster Linie richtet sich die Steuerklasse eines Arbeitnehmers nach dem Familienstand, insgesamt gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen in Deutschland.

Grundsätzlich werden Alleinstehende, dauerhaft getrennt Lebende und Menschen, deren Partner nur beschränkt steuerpflichtig sind, der Steuerklasse I zugerechnet. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende. Bei verheirateten Paaren oder Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird es etwas komplexer: Sie können entweder beide in Steuerklasse IV zugeordnet werden oder aber ein Partner vollzieht einen Steuerklassenwechsel zu Steuerklasse III und der andere zu Steuerklasse V. Die Kombination aus III und V lohnt sich besonders, wenn ein Partner viel mehr verdient als der andere. Dies ist der Fall, da es bei Steuerklasse III wesentlich weniger Abzüge gibt. Sollten beide Parteien etwa gleich viel verdienen, bietet sich für beide Steuerklasse IV an.

Die Steuerklasse VI gilt für Nebentätigkeiten und weitere Dienstverhältnisse von Arbeitnehmern, die schon steuerpflichtig erwerbstätig sind und dort eine der Steuerklasse I bis V angegeben haben. Geringverdiener werden meist mit der Steuerklasse VI besteuert, die von der Haupttätigkeit alleine nicht mehr leben können oder wollen.  Auf unserer Seite zur Lohnsteuer findest du eine übersichtliche Auflistung der Lohnsteuerklassen.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder tätigen.  Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wirkt sich also mindernd auf die zu zahlenden Einkommensteuern aus.  Für 2021 beträgt er 5460 Euro. Dieser Betrag kann also eingenommen werden, ohne darauf Einkommensteuer zahlen zu müssen. Dazu gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der 2928 Euro beträgt. Häufig werden beide Freibeträge unter dem Begriff Kinderfreibetrag zusammengefasst. Da man nur von einer von beiden Steuererleichterungen profitieren darf, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall, ob sich ein Kinderfreibetrag oder die Auszahlung von Kindergeld mehr lohnt.

 

Wie bleibt mehr Netto vom Brutto?

Je nach dem Einkommen und der Steuerklasse können bis zu 45% vom Bruttogehalt abgezogen werden. Hier gibt es jedoch Raum für Optimierungen um möglichst viel vom Gehalt netto herauszubekommen.

Kirchenaustritt:

Ein pragmatischer erster Schritt wäre der Austritt aus der Kirche. Der Steuersatz für die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8-9%, diese Kosten fallen durch einen Austritt weg. Der Austritt selbst erfolgt durch eine Austrittserklärung im Standesamt. Zur Veranschaulichung: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000€ belaufen sich die Kirchensteuern jährlich auf 367,80 Euro . Das sind keine Unsummen, aber grundsätzlich vergrößert der Kirchenaustritt mit geringem Aufwand das Nettoeinkommen.

Geldwerte Vorteile:

Eine Gehaltserhöhung klingt auf dem Papier verlockend, aber auf zusätzliches Einkommen folgen höhere Steuerbeiträge. Alternativ zu einer Gehaltserhöhung kann auch Geldwerte Vorteile aushandeln. Dies sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer zusätzlich vom Arbeitgeber erhalten kann. Dies können Rabatte sein, die Privatnutzung von Firmenequipment, das zur Verfügung stellen eines Dienstwagens oder etwa die Finanzierung der Teilnahme an Weiterbildungsangeboten. Da sie nicht – oder zum Beispiel im Falle eines Dienstwagens nur geringfügig – besteuert werden, können geldwerte Vorteile teilweise viel lohnenswerter als eine Erhöhung des Bruttogehalts sein und sich so indirekt positiv auf das Nettoeinkommen auswirken.

Steuererklärung:

Die Steuererklärung ist vermutlich das wichtigste Werkzeug um das Nettoeinkommen zu erhöhen. Als Arbeitnehmer geht die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt über das Unternehmen zum Finanzamt. Jedoch gibt es einiges an Kosten, die man von der Steuer absetzen kann. So kann man vom Finanzamt Geld zurückerhalten. Hier ist es zweifellos lohnenswert, sich zu informieren, welche der eigenen Ausgaben man absetzen kann. Das können Handwerkerrechnungen, Benzin- oder Fahrtkosten, die Anschaffung von Büro- oder Arbeitsmaterialien oder Versicherungsbeiträge sein.

Steuerklasse wechseln:

Profitieren können besonders Ehepaare, bei denen ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Derjenige mit dem höheren Einkommen würde in Steuerklasse 3 weniger Steuern zahlen, wohingegen der Partner mit dem niedrigeren Einkommen in der Steuerklasse 5 finanziell profitiert. Der Wechsel wird durch einen Antrag beim Finanzamt bewerkstelligt.

Krankenkassenwechsel:

Eine weitere Möglichkeit mehr Netto vom Brutto zu erhalten, ist ein Wechsel der Krankenkasse. Gerade die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich zwar in ihren Beitragszahlungen eher geringfügig, viele bieten jedoch auch freiwillige Mehrleistungen an oder erstatten Beitragszahlungen zurück, wenn für gewisse Zeiträume keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Viele Kassen bieten freiwillige Mehrleistungen oder zahlen einen Teil des Beitrags zurück, wenn der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt. Auch der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse könnte unter Umständen eine vorteilhafte Alternative darstellen. Dies ist besonders der Fall, wenn man längerfristig niedrige Beiträge zahlt.