Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen (also keine Körperschaften, Vereine oder Gesellschaften) erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer, ist das zu versteuernde Einkommen. Bei Arbeitnehmern ist dieses Einkommen der Bruttoarbeitslohn oder Bruttogehalt. Der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn liegt darin, dass das Gehalt immer dem im Arbeitsvertrag festgelegten Betrag entspricht, während Lohn an die Stundenzahl gebunden ist. Arbeitet man also mehr Stunden, steigt der erhaltene Lohn. Währenddessen steigt ein Gehalt nur durch eine dauerhafte Gehaltserhöhung. Diejenigen, die ein Gehalt oder Lohn beziehen, zahlen Lohnsteuer auf ihr Einkommen. Diese Lohnsteuer wird direkt vom Bruttoverdienst an das Finanzamt abgeführt und stellt so die Einkommensteuer für Einnahmen als Arbeitnehmer, also aus nicht-selbstständiger Arbeit dar. Neben den Steuern gehen noch Sozialabgaben und ggf. die Kirchensteuer (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) vom Bruttolohn ab. Was bleibt, ist das Nettogehalt.

Was ist der Grundfreibetrag?

Aus selbstständiger Arbeit resultieren keine Löhne oder Gehälter, sondern Gewinneinkünfte. Auf diese werden Einkommensteuern erhoben. Laut Rechtsprechung muss nach Erfüllung der Einkommensteuerschuld so viel vom Erwirtschafteten verbleiben, wie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts nötig ist. Daher gibt es für das Jahr 2025 einen Grundfreibetrag von 12.084 Euro, der nicht besteuert wird. Dieser wird 2026 auf 12.348 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und muss nicht gesondert beantragt werden. Ab einem Jahreseinkommen von 12.096 Euro liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent für Einkommen ab 68.481 Euro.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer muss man aufgrund der direkten Abführung der Lohnsteuer vom Bruttogehalt häufig keine Steuererklärung machen. Das bedeutet, dass man nicht abgabepflichtig ist. Trotzdem kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, da man so gegebenenfalls Geld zurückerhält. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 wird somit im Juli 2026 fällig. Diese Frist kann auf Antrag oder bei Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters verlängert werden.