Lohngruppen
In der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung bezeichnet der Begriff Lohngruppe die, meist in Tarifverträgen festgelegte, Einteilung des Arbeitslohns von Arbeitern in verschiedene Lohnniveaus. Ziel dieser Differenzierung ist es, den Arbeitslohn an die Anforderungen, Qualifikationen und Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Arbeit anzupassen. Das Pendant zur Lohngruppe bei Angestellten oder im öffentlichen Dienst ist die Gehaltsgruppe beziehungsweise Tarifgruppe.

Kriterien der Lohneinteilung
Die Einordnung einer Tätigkeit in eine bestimmte Lohngruppe erfolgt auf Grundlage von arbeitswissenschaftlichen Bewertungsmerkmalen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitsschwere
- Ausbildungsstand
- Fachkenntnisse
- Geschicklichkeit
- Qualifikation
Diese Merkmale gelten als maßgebliche Kriterien, um alle vorkommenden Tätigkeiten sachgerecht in Lohngruppen einzugliedern. Dieselben Grundsätze finden auch bei der Einteilung von Angestellten in Gehalts- oder Tarifgruppen Anwendung.
Historische Entwicklung
Bis Februar 1940 existierten in Deutschland drei traditionelle Lohngruppen:
- Lohngruppe I: für gelernte Arbeiter
- Lohngruppe II: für angelernte Arbeiter
- Lohngruppe III: für ungelernte Arbeiter
Mit der Zeit wurde dieses System deutlich verfeinert. Heute existieren wesentlich mehr Lohngruppen, die eine stärkere Entgeltdifferenzierung ermöglichen und neben dem Ausbildungsstand auch die Komplexität und Verantwortung einer Tätigkeit berücksichtigen.
Lohngruppe I
Lohngruppe I : Einfache Arbeiten, die nach kurzer Einarbeitung und Unterweisung ausgeführt werden können. Dazu gehören etwa Reinigungs- und einfache Küchenarbeiten, Kopierarbeiten oder Postverarbeitung. Der Lohn in dieser Gruppe liegt meist unter 1000 Euro.
Lohngruppe II
Lohngruppe II : Arbeiten, für die eine mittelfristige Unterweisung und Einarbeitungszeit benötigt werden und an die Anforderungen gestellt werden, die über die Lohngruppe I hinausgehen. Es werden also Kenntnisse oder Fertigkeiten vorausgesetzt, die einer gründlichen und planmäßigen Einarbeitung bedürfen. Dazu gehören einfache handwerkliche Tätigkeiten, Kraftfahrer – und Hausmeistertätigkeiten, einfache Datenerfassungsaufgaben, Pförtner- und Wächteraufgaben oder einfache Bürotätigkeiten. Der Lohn in dieser Gruppe liegt etwa bei 1000 bis 1500 Euro.
Lohngruppe III
Lohngruppe III umfasst Tätigkeiten, die die Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden. Meist handelt es sich entweder um Handwerker – oder Facharbeitertätigkeiten oder ähnliche Aufgabenbereiche wie in Lohngruppe 2, aber mit komplexeren und umfassenderen Aufgaben und Kompetenzen. Das können etwa Antrags- und Vertragsausarbeitung im Büro oder geringfügig leitende Funktionen in Arbeitsbereichen sein. Zu dieser Gruppe gehören etwa Arzthelfer oder Bäcker. Der Lohn dieser Gruppe liegt bei etwa 1500 – 2000 Euro.
Lohngruppe IV
Lohngruppe IV setzt erhöhte Fachkenntnisse, spezielle Fertigkeiten und umfangreiche persönliche Erfahrung voraus. Insgesamt zeichnen sich die entsprechenden Tätigkeiten durch erhöhe Anforderungen und Verantwortung gegenüber den vorherigen Lohngruppen aus. Dies ist etwa die Arbeit im Sekretariat, Sachbearbeitung in Bereichen wie Marketing, Rechnungswesen oder An- und Verkauf, IT-Tätigkeiten oder eben die Anleitung von Mitarbeitern, die zu vorherigen Lohngruppen gehören. Diese Gruppe verdient zwischen 2000 und 3000 Euro.
Lohngruppe V
Lohngruppe V zugehörig sind Tätigkeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende mehrjährige Erfahrung erreicht werden. Das sind etwa Programmierarbeiten, dedizierte Schreibaufgaben in Sekretariaten oder der Betriebsverwaltung wie Controlling und Werbung. Auch Fachbezogene mathematische Aufgabenbereiche oder Sachbearbeitungstätigkeiten mit erhöhten Anforderungen, wie etwa im Wertpapierbereich oder Rechnungswesen passen hier rein. Hier liegt der Lohn zwischen 3000 und 4000 Euro.
Lohngruppen VI-VIII
Die höheren Lohngruppen VI-VIII (manchmal sogar bis X) zeichnen sich dadurch aus, dass die Anforderungen über das fachliche Können und die Verantwortlichkeiten der vorhergegangen Lohngruppen hinausgehen. Dabei weisen sie jedoch keine eindeutigen Klassifizierungsmerkmale auf, durch die sie deutlich abgegrenzt werden könnten. Auch kann die Einteilung von Unternehmen zu Unternehmen nach Höhe der Gehälter und damit verbundenen Anforderungen variieren.
Diese Differenzierung berücksichtigt insbesondere die Vorbildung der Arbeiter, also ob sie ungelernt, angelernt oder gelernt sind, sowie die Arbeitsschwere. Während die Lohngruppe I keine Ausbildung voraussetzt und einfachste Tätigkeiten beschreibt, sind die Lohngruppe ab VI aufwärts den höher qualifizierten Facharbeitern vorbehalten, die über umfassendes Wissen verfügen und Verantwortung für andere übernehmen.
In vielen Tarifverträgen dient eine mittlere Lohngruppe als sogenannter Ecklohn, der als Basis für Tarifverhandlungen herangezogen wird.
Gehaltsgruppe und Tarifgruppe
Die Begriffe Gehaltsgruppe, Gehaltsklasse oder Tarifgruppe beziehen sich auf die Einteilung des Gehalts von Angestellten und Beamten in verschiedene Gehaltsniveaus. Auch hier erfolgt die Differenzierung in der Regel auf Grundlage von Tarifverträgen, die bestimmte Tätigkeitsmerkmale und Qualifikationsanforderungen festlegen.
Im Dienstleistungssektor werden entsprechende Regelungen häufig in einem Manteltarifvertrag für einen bestimmten Wirtschaftszweig getroffen. Jede Gehaltsgruppe unterscheidet sich durch unterschiedliche Anforderungen an Qualifikation, Verantwortung und Arbeitsumfang, sodass eine faire und nachvollziehbare Entlohnung gewährleistet ist.