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Monatsgehalt

Das Monatsgehalt ist eine regelmäßig gezahlte Vergütung für die Arbeitsleistung eines Beschäftigten. Anders als bei einem reinen Stundenlohn wird grundsätzlich ein fester Betrag für einen vollständigen Kalendermonat vereinbart.

Vom vereinbarten Bruttomonatsgehalt zieht der Arbeitgeber Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls weitere Beträge ab. Der verbleibende Betrag wird als Nettogehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Was ist ein Monatsgehalt?

Das Monatsgehalt ist die Vergütung, die ein Arbeitnehmer für seine Beschäftigung innerhalb eines Monats erhält. Die Höhe wird normalerweise im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.

Der Arbeitgeber ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Ein Monatsgehalt wird häufig vereinbart bei:

  • kaufmännischen Beschäftigten

  • Büroangestellten

  • Führungskräften

  • Fachkräften

  • Beschäftigten im öffentlichen Dienst

  • Arbeitnehmern mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit

Das vereinbarte Grundgehalt bleibt in Monaten mit unterschiedlich vielen Arbeitstagen grundsätzlich gleich. Ein Beschäftigter erhält beispielsweise im Februar normalerweise dasselbe Grundgehalt wie im März, obwohl die Anzahl der Kalendertage und Arbeitstage unterschiedlich ist.

Was gehört zum Monatsgehalt?

Das monatliche Einkommen kann aus mehreren Vergütungsbestandteilen bestehen.

Typische Bestandteile sind:

  • festes Grundgehalt

  • Funktionszulagen

  • Schichtzulagen

  • Leistungszulagen

  • Provisionen

  • Prämien

  • Überstundenvergütungen

  • Sachbezüge

  • geldwerte Vorteile

  • Zuschüsse des Arbeitgebers

  • Nachzahlungen oder Korrekturen

Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt umfasst grundsätzlich alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist unerheblich, wie die Zahlung bezeichnet wird und ob sie in Geld oder als Sachleistung erfolgt.

Festes und variables Monatsgehalt

Bei einem festen Monatsgehalt wird regelmäßig derselbe Grundbetrag gezahlt.

Ein variables Monatsgehalt kann sich dagegen verändern. Gründe dafür können sein:

  • unterschiedliche Provisionen

  • leistungsabhängige Boni

  • Zuschläge für Nacht- oder Schichtarbeit

  • geleistete Überstunden

  • unbezahlte Fehlzeiten

  • Sachbezüge

  • rückwirkende Abrechnungskorrekturen

Das Grundgehalt kann somit gleich bleiben, während das Gesamtbrutto und der Auszahlungsbetrag von Monat zu Monat schwanken.

Bruttomonatsgehalt und Nettomonatsgehalt

Beim Monatsgehalt muss zwischen Brutto und Netto unterschieden werden.

Bruttomonatsgehalt

Das Bruttomonatsgehalt ist der Betrag vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Zum Brutto können gehören:

  • Grundgehalt

  • steuerpflichtige Zulagen

  • steuerpflichtige Zuschläge

  • Provisionen

  • Sachbezüge

  • geldwerte Vorteile

  • Einmalzahlungen

Das Bruttogehalt ist normalerweise die zentrale Vergleichsgröße bei Stellenangeboten und Gehaltsverhandlungen.

Nettomonatsgehalt

Das Nettomonatsgehalt ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt.

Vom Bruttogehalt werden insbesondere abgezogen:

  • Lohnsteuer

  • gegebenenfalls Kirchensteuer

  • gegebenenfalls Solidaritätszuschlag

  • Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung

  • Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung

  • Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung

  • Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung

Zusätzliche persönliche Abzüge können den tatsächlichen Überweisungsbetrag weiter verändern.

Warum ist das Nettogehalt bei gleichem Brutto unterschiedlich?

Zwei Arbeitnehmer mit demselben Bruttomonatsgehalt können unterschiedliche Nettogehälter erhalten.

Die Höhe des Nettogehalts wird unter anderem beeinflusst durch:

  • Steuerklasse

  • Kirchensteuerpflicht

  • Kinderfreibeträge

  • Bundesland

  • Beitragssatz der Krankenkasse

  • Kinderzahl in der Pflegeversicherung

  • steuerliche Freibeträge

  • betriebliche Altersvorsorge

  • Sachbezüge

  • weitere Beschäftigungsverhältnisse

Ein Bruttogehalt von beispielsweise 4.000 Euro führt daher nicht bei jedem Arbeitnehmer zum gleichen Auszahlungsbetrag.

Unterschied zwischen Monatsgehalt und Stundenlohn

Beim Monatsgehalt wird eine feste Vergütung für einen Monat vereinbart. Beim Stundenlohn hängt der Verdienst von der Anzahl der vergüteten Arbeitsstunden ab.

Monatsgehalt

Kennzeichen eines Monatsgehalts sind:

  • gleichbleibendes Grundgehalt

  • feste regelmäßige Arbeitszeit

  • Auszahlung einmal im Monat

  • unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen ohne Änderung des Grundgehalts

Stundenlohn

Kennzeichen eines Stundenlohns sind:

  • Vergütung je Arbeitsstunde

  • schwankender Monatsverdienst möglich

  • Abrechnung anhand der geleisteten Stunden

  • zusätzliche Berücksichtigung von Mehrarbeit oder Zuschlägen

Auch Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt haben rechnerisch einen Stundenlohn. Dieser kann beispielsweise für Gehaltsvergleiche oder die Prüfung des Mindestlohns ermittelt werden.

Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen

Für eine überschlägige Umrechnung kann folgende Formel verwendet werden:

Stundenlohn = Monatsgehalt × 12 ÷ Wochenarbeitszeit ÷ 52

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält:

  • Monatsgehalt: 4.000 Euro

  • Wochenarbeitszeit: 40 Stunden

Die Berechnung lautet:

4.000 Euro × 12 ÷ 40 ÷ 52 = 23,08 Euro

Der rechnerische Bruttostundenlohn beträgt damit rund 23,08 Euro.

Alternativ kann mit der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit gerechnet werden:

40 Wochenstunden × 52 ÷ 12 = 173,33 Monatsstunden

Anschließend:

4.000 Euro ÷ 173,33 Stunden = rund 23,08 Euro

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen

Ein Stundenlohn kann ebenfalls in ein durchschnittliches Monatsgehalt umgerechnet werden.

Die Formel lautet:

Stundenlohn × Wochenarbeitszeit × 52 ÷ 12

Beispiel

Bei einem Stundenlohn von 20 Euro und einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ergibt sich:

20 Euro × 40 × 52 ÷ 12 = 3.466,67 Euro

Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt beträgt somit rund 3.466,67 Euro.

Das tatsächlich ausgezahlte Gehalt kann bei einer Abrechnung nach geleisteten Stunden je nach Anzahl der Arbeitsstunden schwanken.

Monatsgehalt in Jahresgehalt umrechnen

Das feste Jahresgrundgehalt lässt sich einfach berechnen:

Monatsgehalt × 12 = Jahresgehalt

Beispiel

Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro ergibt sich:

4.000 Euro × 12 = 48.000 Euro

Das Jahresgrundgehalt beträgt 48.000 Euro brutto.

Zusätzlich können weitere Zahlungen hinzukommen:

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

  • Jahresbonus

  • Provisionen

  • Gewinnbeteiligungen

  • Prämien

Wird beispielsweise ein volles zusätzliches Monatsgehalt als Weihnachtsgeld gezahlt, ergibt sich bei 4.000 Euro Monatsgehalt ein Jahresbrutto von 52.000 Euro.

Einmalige Zahlungen, die keinem einzelnen Abrechnungszeitraum zugeordnet werden können, werden sozialversicherungsrechtlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt.

Wie hoch ist das Monatsgehalt beim Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird als Bruttobetrag je Zeitstunde festgelegt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Aus dem Mindestlohn ergibt sich kein für alle Arbeitnehmer identisches Monatsgehalt. Die erforderliche Höhe hängt von der vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ab.

Beispiel bei 40 Wochenstunden

Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ergibt sich 2026 rechnerisch:

13,90 Euro × 40 × 52 ÷ 12 = 2.409,33 Euro

Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt muss bei dieser Berechnung mindestens rund 2.409,33 Euro betragen.

Bei der Prüfung des Mindestlohns sind die tatsächlich vergütungspflichtigen Arbeitsstunden und die anrechenbaren Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind insoweit unwirksam.

Wo wird das Monatsgehalt festgelegt?

Das Monatsgehalt kann sich aus verschiedenen Grundlagen ergeben:

  • Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • gesetzlicher Regelung

  • individueller Zusatzvereinbarung

  • Gehaltserhöhungsschreiben

Der Arbeitgeber muss die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts dokumentieren. Dazu gehören unter anderem Überstundenvergütungen, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen, die Fälligkeit und die Art der Auszahlung.

Im Arbeitsvertrag sollte möglichst eindeutig geregelt sein:

  • Höhe des Bruttomonatsgehalts

  • regelmäßige Wochenarbeitszeit

  • Auszahlungstermin

  • mögliche variable Vergütung

  • Behandlung von Überstunden

  • Anspruch auf Sonderzahlungen

  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile

  • Voraussetzungen für Bonuszahlungen

Wann wird das Monatsgehalt ausgezahlt?

Der genaue Auszahlungstermin ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung.

Mögliche Vereinbarungen sind beispielsweise:

  • zum Monatsende

  • am letzten Bankarbeitstag des Monats

  • zum 15. des Folgemonats

  • am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen und wurde kein anderer Zeitpunkt vereinbart, ist sie grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten. Bei einem Monatsgehalt wird die Vergütung damit nach Ablauf des Monats fällig.

Ist ein konkretes Kalenderdatum für die Zahlung vereinbart und zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, kann er grundsätzlich ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten.

Monatsgehalt bei Krankheit

Arbeitnehmer haben bei einer unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch besteht regelmäßig für bis zu sechs Wochen.

Während dieser Zeit wird das Arbeitsentgelt grundsätzlich in der Höhe fortgezahlt, die der Arbeitnehmer bei seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhalten hätte.

Zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütungen gehören grundsätzlich nicht zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt. Auch bestimmte Aufwendungsersatzleistungen können unberücksichtigt bleiben, wenn die entsprechenden Aufwendungen während der Krankheit nicht entstehen.

Bei einem festen Monatsgehalt wird das Grundgehalt während der Entgeltfortzahlung normalerweise weitergezahlt.

Monatsgehalt an Feiertagen

Fällt die Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertages aus, muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Bei Beschäftigten mit festem Monatsgehalt führt ein gesetzlicher Feiertag daher grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des vereinbarten Grundgehalts.

Arbeitet ein Beschäftigter an einem Feiertag, können je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zusätzliche Zuschläge oder Freizeitausgleich vorgesehen sein.

Monatsgehalt während des Urlaubs

Während des gesetzlichen Erholungsurlaubs erhält der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt. Dieses ist von einem zusätzlichen Urlaubsgeld zu unterscheiden.

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der regulären Vergütung während des Urlaubs. Bei einem gleichbleibenden Monatsgehalt läuft das Grundgehalt normalerweise unverändert weiter.

Das Urlaubsentgelt richtet sich gesetzlich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütungen bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht.

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch kann sich beispielsweise ergeben aus:

  • Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • betrieblicher Übung

  • individueller Zusage

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sind daher nicht dasselbe.

Anteiliges Monatsgehalt

Beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis innerhalb eines laufenden Monats, muss das Monatsgehalt möglicherweise anteilig berechnet werden.

Das kann auch erforderlich sein bei:

  • unbezahltem Urlaub

  • Elternzeit ohne laufendes Entgelt

  • längeren unentschuldigten Fehlzeiten

  • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

  • Eintritt oder Austritt während des Monats

In der Praxis kommen unterschiedliche Berechnungsmethoden vor.

Berechnung nach Kalendertagen

Monatsgehalt ÷ Kalendertage des Monats × vergütungspflichtige Kalendertage

Berechnung nach Arbeitstagen

Monatsgehalt ÷ Arbeitstage des Monats × vergütungspflichtige Arbeitstage

Berechnung mit einem festen Monatsteiler

Je nach Vereinbarung kann auch mit einer festgelegten Zahl von Tagen oder Stunden gerechnet werden.

Welche Methode anzuwenden ist, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Abrechnungsgrundsätzen ergeben.

Monatsgehalt bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte erhalten häufig ein anteiliges Monatsgehalt im Verhältnis zur Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle.

Die Berechnung kann folgendermaßen erfolgen:

Vollzeitgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden

Beispiel

Eine Vollzeitstelle umfasst 40 Wochenstunden und wird mit 4.000 Euro monatlich vergütet. Ein Arbeitnehmer arbeitet 30 Stunden pro Woche.

4.000 Euro × 30 ÷ 40 = 3.000 Euro

Das anteilige Bruttomonatsgehalt beträgt 3.000 Euro.

Zusätzliche Vergütungsbestandteile müssen gegebenenfalls gesondert berücksichtigt werden.

Sind Überstunden im Monatsgehalt enthalten?

Ob Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind, richtet sich insbesondere nach:

  • Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Position und Aufgabenbereich

  • Höhe der Vergütung

  • konkreter Überstundenregelung

Mögliche Formen der Abgeltung sind:

  • zusätzliche Bezahlung

  • Freizeitausgleich

  • Arbeitszeitkonto

  • Abgeltung einer konkret benannten Zahl von Überstunden

  • Kombination aus Vergütung und Freizeitausgleich

Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die vertragliche Regelung verständlich erkennen lässt, welche Arbeitszeit mit dem Gehalt vergütet wird.

Was steht auf der Gehaltsabrechnung?

Bei der Zahlung des Arbeitsentgelts muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Abrechnung in Textform erteilen. Sie muss unter anderem Angaben zum Abrechnungszeitraum und zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.

Auf einer Gehaltsabrechnung finden sich typischerweise:

  • Bruttogrundgehalt

  • Gesamtbrutto

  • Steuerbrutto

  • Sozialversicherungsbrutto

  • Lohnsteuer

  • Kirchensteuer

  • Solidaritätszuschlag

  • Krankenversicherungsbeitrag

  • Pflegeversicherungsbeitrag

  • Rentenversicherungsbeitrag

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag

  • Sachbezüge

  • Nettoentgelt

  • weitere Abzüge

  • Auszahlungsbetrag

Gesetzliches Netto und tatsächlicher Auszahlungsbetrag können voneinander abweichen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Vorschüsse, Sachbezüge, Pfändungen oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge verrechnet werden.

Häufige Fragen zum Monatsgehalt

Ist das Monatsgehalt brutto oder netto?

In Arbeitsverträgen, Stellenanzeigen und Gehaltsverhandlungen wird das Monatsgehalt grundsätzlich als Bruttobetrag angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder bezeichnet wird.

Bleibt das Monatsgehalt jeden Monat gleich?

Das vereinbarte Grundgehalt bleibt normalerweise gleich. Das Gesamtbrutto und das Netto können sich durch Zuschläge, Boni, Sachbezüge, Fehlzeiten oder geänderte Steuer- und Sozialversicherungsmerkmale verändern.

Wird das Monatsgehalt nach Arbeitstagen berechnet?

Bei einem vollständigen Beschäftigungsmonat wird ein festes Monatsgehalt grundsätzlich unabhängig von der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage gezahlt. Eine anteilige Berechnung kann bei Eintritt, Austritt oder unbezahlten Fehlzeiten erforderlich sein.

Gehört Weihnachtsgeld zum Monatsgehalt?

Weihnachtsgeld gehört normalerweise nicht zum laufenden Grundgehalt. Es handelt sich regelmäßig um eine zusätzliche Sonderzahlung. Für die Berechnung des Jahresgehalts sollte es jedoch berücksichtigt werden, wenn ein Anspruch darauf besteht oder die Zahlung verlässlich zu erwarten ist.

Kann sich das Netto trotz unverändertem Monatsgehalt ändern?

Ja. Änderungen können unter anderem durch einen neuen Krankenkassenbeitrag, eine andere Steuerklasse, die Kirchensteuer, Pflegeversicherungsbeiträge, Freibeträge oder Einmalzahlungen entstehen.

Was ist ein 13. Monatsgehalt?

Ein 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Zahlung neben den zwölf regulären Monatsgehältern. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen oder tariflichen Regelung.

Wie wird das Monatsgehalt bei einer Gehaltserhöhung berechnet?

Eine prozentuale Gehaltserhöhung wird auf das bisherige Bruttomonatsgehalt angewendet.

Bei 4.000 Euro Monatsgehalt und einer Erhöhung um fünf Prozent ergibt sich:

4.000 Euro × 1,05 = 4.200 Euro

Das neue Bruttomonatsgehalt beträgt 4.200 Euro.

Zusammenfassung

Das Monatsgehalt ist eine regelmäßig gezahlte Vergütung für einen vollständigen Beschäftigungsmonat. Es wird üblicherweise als Bruttobetrag vereinbart und bleibt bei einem festen Gehalt grundsätzlich unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage eines Monats gleich.

Für Arbeitnehmer sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Brutto- und Nettogehalt unterscheiden

  • Grundgehalt und variable Bestandteile getrennt betrachten

  • Wochenarbeitszeit berücksichtigen

  • Auszahlungstermin prüfen

  • Sonderzahlungen in das Jahresgehalt einbeziehen

  • Gehaltsabrechnung kontrollieren

  • Arbeitszeit und rechnerischen Stundenlohn vergleichen

  • Mindestlohn beachten

Stand: Juli 2026